Urteil Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung der Kaution


Schlagworte

Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung der Kaution

Leitsatz

Der Mieteranspruch auf Rückzahlung der geleisteten Kaution unterliegt der Regelverjährung von drei Jahren und beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Fälligkeit des Anspruchs tritt spätestens nach sechs Monaten nach Rückgabe der Mietsache ein.

(Leitsatz der Redaktion)

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