Urteil Verjährung des Anspruchs auf Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen für nach der Wiedervereinigung zurückerlangtes Grundvermögen
Schlagworte
Verjährung des Anspruchs auf Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen für nach der Wiedervereinigung zurückerlangtes Grundvermögen
Leitsatz
Die Ausschlußfristen des § 349 Abs. 5 Satz 4 beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Ausgleichsbehörde von dem Schadensausgleich und von der Person des Verpflichteten Kenntnis erlangt hat; unter Kenntnis ist die "positive Kenntnis" zu verstehen.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat