Urteil Verjährung der Schadensersatzansprüche des Autovermieters
Schlagworte
Verjährung der Schadensersatzansprüche des Autovermieters
Leitsätze
1. Der Mieter eines Kraftfahrzeugs verursacht grob fahrlässig einen Unfall, wenn er bei Tempo 100 auf einer Landstraße mit Straßenbäumen durch die Bedienung seines Autoradios so lange abgelenkt ist, dass er in einer folgenden Straßenkurve die Kontrolle über das Fahrzeug verliert.
2. Für Schadenersatzansprüche des Vermieters gilt die kurze Verjährung auch dann, wenn das Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat.
3. Zur Hemmung der Verjährung genügt ein Meinungsaustausch, der allerdings mit deutlicher Ablehnung der Schadensersatzansprüche durch den Mieter endet.
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