Urteil Verjährung/Bereicherungsanspruch nach Senkung der Miete
Schlagworte
Verjährung/Bereicherungsanspruch nach Senkung der Miete; Mietsenkung/Verjährung des Rückforderungsanspruches; Bereicherungsanspruch nach Mietsenkung/Verjährung
Leitsatz
Wird die Miete einer öffentlich geförderten Wohnung durch rechtskräftigen Bescheid der Mietpreisstelle nach dem Berliner Mietsenkungsgesetz gesenkt, so verjähren die aus diesem Bescheid resultierenden Ansprüche des Mieters nach 30 Jahren (§ 195 BGB).
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