Urteil Verjährung beim Unterlassen einer zumutbaren Klageerhebung
Schlagworte
Verjährung beim Unterlassen einer zumutbaren Klageerhebung; Rückzahlungsansprüche aufgrund unwirksamer Preisänderungsklausel; Gasliefervertrag; Gassonderkunde; Verjährungsbeginn
Leitsätze
1. Zum Beginn der Verjährung für Rückzahlungsansprüche aufgrund unwirksamer Preisänderungsklauseln in einem Gaslieferungsvertrag mit Sonderkunden.
2. Schon vor der Entscheidung des Kartellsenats des BGH vom 29. April 2008 war wegen der ständigen Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln seit 1980 einem Sonderkunden eines Gaslieferungsvertrages eine Rückzahlungsklage zumutbar, so dass auch vor 2008 entstandene Ansprüche verjährt sein können.
3. Die dreijährige Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche aus einem Gaslieferungsvertrag beginnt nicht mit dem Schluss des Jahres, in dem die Abschlagszahlungen erbracht wurden, sondern erst mit dem auf die Abrechnung folgenden Jahresende.
(Leitsätze zu 2. und 3. von der Redaktion)
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