Urteil Verjährung
Schlagworte
Verjährung; Schönheitsreparaturen; Schadensersatzanspruch; Unterlassen; endgültige Erfüllungsverweigerung
Leitsatz
Mit dem Zeitpunkt der endgültigen Erfüllungsverweigerung hinsichtlich durchzuführender Schönheitsreparaturen durch den Mieter beginnt die Verjährungsfrist für den Geldersatzanspruch des Vermieters, auch wenn das Mietverhältnis erst später endet.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat