Urteil Verjährung
Schlagworte
Verjährung; Baumängel; Nachbesserung; Arbeiten bei Bauwerken
Leitsatz
Die Einrichtung einer Technischen Anlage, die selber kein Bauwerk ist, gehört zu den Arbeiten bei Bauwerken im Sinne des § 638 Abs. 1 BGB, wenn die Anlage in ein Bauwerk integriert ist und dessen Herstellung dient.
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