Urteil Verjährung
Schlagworte
Verjährung; Frist; Verjährungsfrist; Schadensersatzanspruch; Verschlechterung; Mietsache; sittenwidrige Schädigung
Leitsatz
Die kurze Verjährungsfrist für Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache gilt auch für konkurrierende deliktische Ansprüche, es sei denn, es handelt sich um eine sittenwidrige Schädigung (z. B. Vandalismusschaden).
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