Urteil Verjährung
Schlagworte
Verjährung; Kostenmiete; überhöht; Rückerstattung; Eigentumsübergang
Leitsatz
Der Anspruch auf Rückerstattung überhöhter Kostenmiete verjährt nach Ablauf eines Jahres, wenn das Mietverhältnis mit dem Vermieter aufgrund Eigentumsübergangs auf einen Erwerber beendet worden ist.
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