Urteil Verhandlungsgebühr in Wohnungseigentumssachen
Schlagworte
Verhandlungsgebühr in Wohnungseigentumssachen
Leitsatz
Wird in einer der Tatsacheninstanzen einer Wohnungseigentumssache ausnahmsweise von einer mündlichen Verhandlung abgesehen, so erhält ein Rechtsanwalt trotzdem nach § 35 BRAGO die gleichen Gebühren wie in einem Verfahren mit mündlicher Verhandlung.
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