Urteil Vergütung, übliche - zur Zeit des Vertragsschlusses


Schlagworte

Vergütung, übliche - zur Zeit des Vertragsschlusses

Leitsatz

Üblich im Sinne von § 632 Abs. 2 BGB ist die Vergütung, die zur Zeit des Vertragsschlusses nach allgemeiner Auffassung der beteiligten Kreise am Ort der Werkleistung gewährt zu werden pflegt.

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