Urteil Vergleich über die Abgeltung von Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Vergleich über die Abgeltung von Schönheitsreparaturen; Verjährung; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Geldausgleich; Vergleich, Verjährung
Leitsatz
Die Verjährungsfrist für Forderungen aus einem Vergleich, der anstelle der Vornahme von Schönheitsreparaturen auf die Zahlung eines Geldbetrages zielt, richtet sich nach § 558 BGB.
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