Urteil Verfügungsberechtigter
Schlagworte
Verfügungsberechtigter; Mieteinnahmen; Verwaltungsvermögen; Zuordnungsverfahren; Zuordnungseigentümer
Leitsatz
Der Verfügungsberechtigte ist verpflichtet, Mieteinnahmen aus Verwaltungsvermögen für die Zeit des Zuordnungsverfahrens an den Zuordnungseigentümer auszukehren.
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