Urteil Verfügungen über volkseigenes Vermögen, 1. Staatsvertrag, Wechsel der Rechtsträgerschaft


Schlagworte

Verfügungen über volkseigenes Vermögen, 1. Staatsvertrag, Wechsel der Rechtsträgerschaft

Leitsatz

Durch die Vorschriften des Vertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18.5.1990 (1. Staatsvertrag) wurde die Befugnis staatlicher Stellen der ehemaligen DDR, über Volkseigentum zu verfügen, nicht aufgehoben oder eingeschränkt. Wegen der abweichenden Entscheidung des KG vom 29.8.1995 (NJ 1996, 38 = ZOV 1995, 464) legt der Senat die weitere Beschwerde dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor.

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