Urteil verfolgungsbedingter Vermögensverlust
Schlagworte
verfolgungsbedingter Vermögensverlust; politische Verfolgung; Gleichschaltungsmaßnahmen; Altherrenvereinigung
Leitsatz
Unter Verfolgungsmaßnahmen aus politischen oder weltanschaulichen Gründen im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG sind nur solche Maßnahmen zu verstehen, die ihren Grund darin hatten, daß der Verfolgte auf politischem oder weltanschaulichem Gebiet als ein Gegner der nationalsozialistischen Herrschaft oder nationalsozialistischer Bestrebungen oder nationalsozialistischen Gedankenguts angesehen wurde. Bloße "Gleichschaltungsmaßnahmen", die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden von § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG nicht erfaßt (hier: Beitritt einer Altherrenvereinigung zum NS Altherrenbund der Deutschen Studenten e. V.).
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