Urteil Verfolgungsbedingter Vermögensverlust
Schlagworte
Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Auslegungshilfe; Veräußerung vor Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft; Verzicht auf die Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts
Leitsätze
1. Die rückerstattungsrechtliche Rechtsprechung ist nur Auslegungshilfe zur Frage des verfolgungsbedingten Vermögensverlustes, ohne dass damit jede einzelne rückerstattungsrechtliche Entscheidung für die Entscheidung über daraus resultierende Restitutionsansprüche bindend ist.
2. Ein erzwungener Verzicht auf die Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts kann nicht zum Verlust des veräußerten Vermögenswerts geführt haben, weil dieser Verlust auch in den Fällen der Stundung und der hypothekarischen Sicherung der Kaufpreisforderung bereits mit dem Wirksamwerden des Kausalgeschäfts oder der Auflassung eingetreten ist.
(Leitsätze der Entscheidung entnommen)
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