Urteil Verfassungsverstoß


Schlagworte

Verfassungsverstoß; gesetzlicher Richter; Rechtsentscheid

Leitsatz

Der Verfassungsgrundsatz, daß niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf, kann dadurch verletzt sein, daß eine Mietberufungskammer des Landgerichts von der verbreiteten Rechtsauffassung anderer Landgerichte und der Literatur abweicht, ohne einen Rechtsentscheid des übergeordneten Oberlandesgerichts wegen grundsätzlicher Bedeutung einzuholen (hier: Rechtsfrage der Zurechnung von Zahlungsunpünktlichkeiten des Sozialamts als eigene schuldhafte Pflichtverletzung des Mieters gemäß § 554a BGB).

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