Urteil Verfassungsbeschwerde


Schlagworte

Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Betriebskostenabrechnung

Leitsatz

Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG) ist verletzt, wenn eine Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar ist, das Gericht es aber unterläßt, die in Bezug genommenen umfangreichen Anlagen durchzuarbeiten.

(Leitsatz der Redaktion)

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