Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Betriebskostenabrechnung
Leitsatz
Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG) ist verletzt, wenn eine Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar ist, das Gericht es aber unterläßt, die in Bezug genommenen umfangreichen Anlagen durchzuarbeiten.
(Leitsatz der Redaktion)
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