Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Auslegung einer Berufungsrücknahme
Leitsatz
Es verstößt gegen die Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG), wenn das Gericht seine Entscheidung auf Vermutungen über die Motive einer Partei stützt, die in dem Gang des Verfahrens keine Anhaltspunkte finden (hier: Auslegung einer Berufungsrücknahme als Aufrechnungsvereinbarung). (Leitsatz der Redaktion)
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