Urteil Verfassungsbeschwerde


Schlagworte

Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Willkürverbot; Handlungsfreiheit; Abkommen DDR/Schweden; Komische Oper

Leitsatz

"Komische Oper": Die Annahmen des Bundesgerichtshofs (ZOV 1997, 102) und des Bundesverwaltungsgerichts (ZOV 1995, 478), das Grundstück sei in das Abkommen DDR/Schweden einbezogen worden, beruhen nicht auf sachfremden Erwägungen und enthalten keinen Verstoß gegen die Eigentumsgarantie.

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