Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; Parabolantenne; rechtliches Gehör; Richterwechsel; Berücksichtigung des Parteivorbringens; Hinweispflicht
Leitsatz
Es verstößt gegen Art. 103 GG, wenn das Gericht die Sachverhaltsdarstellung der Parteien nicht zur Kenntnis nimmt oder auf eine geänderte gerichtliche Würdigung (hier: nach Richterwechsel) nicht hinweist. (Leitsatz der Redaktion)
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