Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; Rechtsstaatsprinzip; Mieterhöhungsverlangen; Begründungsmittel; Vergleichswohnungen; Sammelheizung
Leitsätze
1. Der Vermieter kann sich zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens auch auf Vergleichswohnungen aus eigenem Bestand stützen.
2. Eine Wohnung mit Sammelheizung kann mit einer Wohnung mit Etagenheizung verglichen werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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