Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückgabeausschluss; Restitutionsausschluss; redlicher Erwerb; Ausreiseverkauf
Leitsatz
Der Ausschluß der Restitution wegen redlichen Erwerbs genügt den Anforderungen, die der Gesetzgeber bei der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums zu beachten hat. Dies gilt auch dann, wenn man einen unredlichen Erwerb im Sinne von § 4 Abs. 2 und 3 VermG nicht allein deshalb annimmt, weil der Erwerber Kenntnis von der Zwangslage des Ausreisewilligen hatte. (Leitsatz der Redaktion)
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