Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Eigenbedarfskündigung; Alternativwohnung; Rechtsmissbrauch
Leitsätze
1. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ihm gehörende unvermietete Wohnungen dem allgemeinen Mietwohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen.
2. Die Berufung auf eine Eigenbedarfskündigung ist daher nicht rechtsmißbräuchlich, wenn dem Mieter eine leerstehende Wohnung nicht angeboten wird. (Leitsätze der Redaktion)
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