Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Eigenbedarfskündigung; Selbstnutzungswunsch; Beweisangebot
Leitsätze
1. Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt gegen die Verwirkung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet.
2. Voraussetzung eines durchsetzungsfähigen Eigennutzungswunsches ist nicht allein, daß er vernünftig und nachvollziehbar ist, sondern auch, daß er überhaupt ernsthaft verfolgt wird. (Leitsätze der Re-daktion)
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