Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; Finanzverfassung; Vermögensausstattung der Länder; Restitution; Unternehmensbeteiligung
Leitsatz
Die Regelung in Art. 22 Abs. 1 Satz 7 i.V.m. Art. 21 Abs. 3 1. Halbsatz Einigungsvertrag und §§ 1 a und 11 Vermögenszuordnungsgesetz ist, soweit sie die Restitution von Unternehmen des privaten Rechts, an deren Träger Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind, und die Restitution der Beteiligung einer solchen Körperschaft an dem Unternehmensträger nicht vorsieht, mit dem Grundgesetz vereinbar.
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