Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; Rechtsstaatsprinzip; Gerichtszuständigkeit; Zuständigkeitsbereich
Leitsatz
Es widerspricht nicht dem Rechtsstaatsprinzip, wenn der örtliche Zuständigkeitsbereich der Gerichte nicht durch ein Gesetz im formellen Sinn festgelegt ist, sondern anhand von Karten oder Auskünften der Gemeindeverwaltungen oder Katasterämter zu ermitteln ist. (Leitsatz der Redaktion)
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