Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; Rechtssicherheit; Vertrauensschutz; Bestandschutz für Erbscheine
Leitsätze
Die erbrechtlichen Übergangsvorschriften des Einigungsvertrages hatten den Zweck, aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes den bisherigen Rechtszustand aufrechtzuerhalten und eine rückwirkende Überprüfung abgeschlossener Vorgänge zu verhindern.
Es entspricht allgemeinen Grundsätzen des Erbrechts und des Internationalen Privatrechts, abgeschlossene Vorgänge von Neuregelungen auszunehmen.
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