Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Willkürverbot; Räumungsverzicht; Kündigungsheilung
Leitsätze
1. Die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, daß nachträglich entstandene Kündigungsgründe nicht zur Heilung einer unwirksamen Kündigung nachgeschoben werden können, steht mit Artikel 14 Grundgesetz in Einklang.
2. Eine nicht nachvollziehbare Begründung einer gerichtlichen Entscheidung, die unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist, ist willkürlich und verstößt gegen Artikel 3 Grundgesetz.
(Leitsätze der Redaktion)
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