Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; Informationsfreiheit; Parabolantenne
Leitsatz
Das Interesse eines Hauseigentümers, über die äußere Gestaltung seines Hauses zu bestimmen, überwiegt das Interesse eines Mieters an der Anbringung einer Parabolantenne jedenfalls dann, wenn der Hauseigentümer den Mietern die Teilhabe an den neuen Medien durch Bereitstellung eines Kabelanschlusses oder einer Gemeinschaftsantennenanlage ermöglicht.
(Leitsatz der Redaktion)
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