Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Eigenbedarfskündigung; Kündigungsschreiben
Leitsatz
Die Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung sind aus verfassungsrechtlicher Sicht mit der Eigentumsgarantie nicht vereinbar, wenn sich ein erneutes Kündigungsschreiben ausdrücklich auf die in einem früheren Kündigungsschreiben genannten Gründe bezieht und seitdem hinsichtlich der darin genannten Gründe keine Änderungen eingetreten sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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