Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Mieterhöhungsverlangen; Sachverständigengutachten; Offenlegung von Vergleichswohnungen
Leitsatz
Der Sachverständige muß die Vergleichswohnung nur offenlegen, wenn der Beweiswert seines Gutachtens erschüttert ist und auch durch Befragung des Sachverständigen keine Klarheit gewonnen werden kann. (Leitsatz der Red.)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat