Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Eigenbedarfskündigung; überhöhter Wohnbedarf
Leitsatz
Eine Eigenbedarfskündigung ist nur bei weit überhöhtem Wohnbedarf des Vermieters unwirksam. Dies ist nach objektiven Kriterien festzustellen. (Leitsatz der Redaktion)
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