Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Enteignung; Überlassungsvertrag; Nutzungsentgelt
Leitsatz
Es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, daß dem Eigentümer eines Grundstücks, das Gegenstand eines Überlassungsvertrages ist, für die Zeit zwischen dem 3. Oktober 1990 und dem 1. Ja nuar 1995 keine Ansprüche auf Nutzungsentgelt gewährt werden.
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