Urteil Verfahrensmängel beim Erlass der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung
Schlagworte
Verfahrensmängel beim Erlass der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung
Leitsätze
1. Die „Kollegialgerichts-Richtlinie“ kann zur Beurteilung der Evidenz exekutiver Verfahrensmängel beim Erlass einer Rechtsverordnung entsprechend herangezogen werden.
2. Die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung vom 28. April 2015 (GVBl. 2015, S. 101) ist formell wirksam.
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