Urteil Verfahrensmangel
Schlagworte
Verfahrensmangel; Beteiligung; Wohnungseigentümer; Beschwerdegericht; Zurückverweisung; Nachholung
Leitsatz
Werden in einem Verfahren, das die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander zum Gegenstand hat, nicht sämtliche Wohnungseigentümer formell beteiligt, ist es grundsätzlich nicht ausgeschlossen, daß das Rechtsbeschwerdegericht die Beteiligung nachholt und damit eine Aufhebung und Zurückverweisung vermieden wird.
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