Urteil Verfahrensmangel


Schlagworte

Verfahrensmangel; Beteiligung; Wohnungseigentümer; Beschwerdegericht; Zurückverweisung; Nachholung

Leitsatz

Werden in einem Verfahren, das die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander zum Gegenstand hat, nicht sämtliche Wohnungseigentümer formell beteiligt, ist es grundsätzlich nicht ausgeschlossen, daß das Rechtsbeschwerdegericht die Beteiligung nachholt und damit eine Aufhebung und Zurückverweisung vermieden wird.

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