Urteil Verfahrensfehler
Schlagworte
Verfahrensfehler; Zurückverweisung nach -
Leitsatz
Ein wesentlicher Verfahrensfehler im Sinne des § 539 ZPO liegt nur dann vor, wenn das Verfahren des ersten Rechtszuges an einem so erheblichen Mangel leidet, daß es keine ordnungsgemäße Grundlage für eine instanzbeendende Entscheidung sein kann.
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