Urteil Verfahrensbeteiligter
Schlagworte
Verfahrensbeteiligter; Beteiligte; Kapital- oder Personengesellschaft als Wohnungseigentümerin; Vertretungsorgan; Verwalteraufgabe; Verwaltungsbeiratsaufgabe
Leitsätze
1. Ist eine Kapital- oder Personengesellschaft Wohnungseigentümerin, kann auch die als Organ handelnde oder satzungsgemäß vertretungsberechtigte natürliche Person dann Beteiligte im Verfahren vor den Wohnungseigentumsgerichten sein, wenn gegen die natürliche Person ein Antrag nach § 43 Abs. 1 WEG ausgebracht ist.
(Im Anschluß an OLG Frankfurt OLGZ 1986, 432)
2. Wird ein Dritter mit Ausschnitten aus den Aufgaben des Verwalters oder des Verwaltungsbeirats von den Wohnungseigentümern betraut, findet auf ihn § 43 Abs. 1 Ziff. 2 WEG entsprechende Anwendung.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?