Urteil Verfahrensbefugnis des WEG-Verwalters für Hausgeldprozesse
Schlagworte
Verfahrensbefugnis des WEG-Verwalters für Hausgeldprozesse
Leitsatz
Ist die Prozessführungsbefugnis des Verwalters nach der Gemeinschaftsordnung von einer vorherigen Mahnung gegenüber dem Schuldner abhängig, ist eine solche nicht deshalb entbehrlich, weil der Schuldner (Wohnungseigentümer) bereits in der Vergangenheit mehrere Prozesse wegen Zahlungsrückstand hatte.
(Leitsatz der Redaktion)
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