Urteil Verfahren bei Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen nach ausländischen Vorschriften
Schlagworte
Verfahren bei Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen nach ausländischen Vorschriften
Leitsatz
Mit der Aufhebung der rechtsstaatswidrigen (straf-, ordnungsstraf- oder verwaltungsrechtlichen) Entscheidung über die Vermögensentziehung durch die dafür zuständige ausländische Stelle steht die Rückgabeberechtigung des früheren Rechtsinhabers dem Grunde nach fest. Die rechtsgrundlos gewordene Vermögensverschiebung wird sodann von den an die Aufhebungsentscheidung gebundenen Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen nach Maßgabe des Vermögensgesetzes rückabgewickelt.
(Leitsatz der Redaktion)
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