Urteil Vereinigung von Wohnungseigentumsrechten


Schlagworte

Vereinigung von Wohnungseigentumsrechten

Leitsätze

1. Die Vereinigung mehrerer zum selben Stammgrundstück gehörender Wohnungseigentumsrechte desselben Eigentümers ist entsprechend § 890 BGB grundsätzlich rechtlich möglich und setzt nicht die Abgeschlossenheit (§ 3 Abs. 2 WEG) der vom nunmehr einheitlichen Wohnungseigentumsrecht umfaßten Raumgesamtheit als solcher voraus.

2. Bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Besorgnis der Verwirrung (§ 5 GBO) ist zu berücksichtigen, daß Beschränkungen der Rechte des Eigentümers nur gerechtfertigt sind, wenn sie der Grundbuchverkehr aus objektiv nachvollziehbaren Erwägungen eindeutig erfordert; dabei kommt es auf Verwirrung in rechtlicher Hinsicht an, während die rein technische Unübersichtlichkeit des Grundbuchs regelmäßig nicht ausreicht.

3. Die Besorgnis der Verwirrung ist auch im Falle der Vereinigung von Wohnungseigentumsrechten grundsätzlich nicht allein deshalb begründet, weil die Wohnungseigentumsrechte unterschiedlich belastet sind.

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