Urteil Vereinbarung über Eigentumsübertragung und Wirkung gegenüber Sondernachfolger
Schlagworte
Vereinbarung über Eigentumsübertragung und Wirkung gegenüber Sondernachfolger
Leitsatz
Einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer, die die sachenrechtlichen Grundlagen der Gemeinschaft zum Gegenstand hat, kann auch dann keine Wirkung gegen die Sondernachfolger gemäß § 10 Abs. 2 WEG beigelegt werden, wenn eine nur schuldrechtliche Verpflichtung zur Eigentumsübertragung begründet werden soll (hier: Verpflichtung, einem der Wohnungseigentümer das Alleineigentum an einer Teilfläche des gemeinschaftlichen Eigentums zu verschaffen).
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