Urteil Vereinbarung statt Beschluß bei nicht formaler Eigentümerversammlung


Schlagworte

Vereinbarung statt Beschluß bei nicht formaler Eigentümerversammlung; Errichtung eines Carports

Leitsätze

1. Wird bei einem "zwanglosen Zusammentreffen" aller Wohnungseigentümer, zu dem keine Einberufung vorliegt und über dessen Ablauf keine Niederschrift erstellt wurde, schriftlich niedergelegt, daß auf einem Pkw-Stellplatz ein Carport errichtet werden darf, handelt es sich um eine Vereinbarung und nicht um einen Eigentümerbeschluß.

2. Bei einem Carport handelt es sich in der Regel um eine optisch nachteilige bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums.

3. Ein Sondernutzungsrecht an einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Fläche befreit nicht von der für bauliche Veränderungen erforderlichen Zustimmung nachteilig beeinträchtigter Wohnungseigentümer.

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