Urteil Vereinbarung im Grundstückskaufvertrag über Maklerprovision-Vertrag zugunsten Dritter


Schlagworte

Vereinbarung im Grundstückskaufvertrag über Maklerprovision-Vertrag zugunsten Dritter; Provisionsanspruch trotz Arbeitsverhältnis zwischen Verkäufer und Makler

Leitsätze

a) Eine in einem Grundstückskaufvertrag enthaltene Bestimmung, daß der Käufer die Provision des Maklers zu tragen habe, kann ein echter Vertrag zugunsten eines Dritten sein und einen unmittelbaren Anspruch des Maklers gegen den Käufer begründen.

b) Zur Frage, ob der Käufer diesem Anspruch den Einwand entgegenhalten kann, eine wirksame Nachweisleistung sei wegen Verflechtung des Maklers mit der Verkäuferseite nicht erbracht worden.

c) Zur Frage, ob der Umstand, daß der Makler Arbeitnehmer des Verkäufers ist, eine solche Verflechtung begründet.

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