Urteil Vereinbarung eines zukünftigen Modernisierungszuschlags
Schlagworte
Vereinbarung eines zukünftigen Modernisierungszuschlags
Leitsatz
Die Vereinbarung einer Mieterhöhung um einen bestimmten Betrag nach Abschluß der Modernisierungsarbeiten ist wirksam, da die Bestimmbarkeit des Beginns der Vertragsänderung ausreicht.
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