Urteil Vereinbarung eines Verteilerschlüssels
Schlagworte
Vereinbarung eines Verteilerschlüssels; Vorwegabzug bei Gewerbe; rechtzeitig zur Post gegebene und dann verlorene Abrechnung; Betriebskostenabrechnung bei vermieteter Eigentumswohnung
Leitsätze
1. Eine die Umlage nach dem gesetzlichen Maßstab "Wohnfläche" entbehrlich machende sonstige Vereinbarung liegt auch darin, daß sich die Mietvertragsparteien darauf einigen, den sich aus der Teilungserklärung ergebenden Verteilerschlüssel anzuwenden.
2. Ein Vorwegabzug ist nur dann geboten, wenn das Gewerbe in bezug auf einzelne Kostenarten eine erhebliche Mehrbelastung verursacht. 3. Der Vermieter hat es im Sinne von § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB nicht zu vertreten, wenn die rechtzeitig zur Post gegebene Betriebskostenabrechnung auf dem Postweg verlorengeht.
(Leitsätze der Redaktion)
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