Urteil Vereinbarung eines Mietzuschlages bei gewerblicher Nutzung vermieteter Wohnräume
Schlagworte
Vereinbarung eines Mietzuschlages bei gewerblicher Nutzung vermieteter Wohnräume; Preisfreier Wohnraum, Nutzungsart, Wohnzwecke, Nutzung, gewerbliche; Mietzinszuschlag, Mietzinserhöhung, Mieterhöhungserlangen
Rechtsentscheid
Enthält ein Mietvertrag über Wohnraum eine Vereinbarung, wonach bei Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ein vom Vermieter festzusetzender Zuschlag zu zahlen sei, so ist bei einer andersartigen Nutzung die Vereinbarung nicht aufgrund des § 10 Abs. 1 MHG unwirksam und eine Erhöhung des Zuschlags muß nicht auf dem Wege des § 2 MHG erwirkt werden.
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