Urteil Vereinbarung einer Festmiete über Vertragsfrist hinaus
Schlagworte
Vereinbarung einer Festmiete über Vertragsfrist hinaus; Ende des Mietverhältnisses; befristeter Mietvertrag; Festmiete auf Zeit; Vertragsauslegung; Vertragsverlängerung; Kündigungszeitpunkt; Unzulässige Rechtsausübung
Leitsatz
Wird bei einem befristeten Mietvertrag durch schriftlichen Nachtrag der Mietzins erhöht und als Festmiete für eine bestimmte Zeit festgelegt, so folgt daraus, daß auch der Mietvertrag verlängert worden ist.
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