Urteil Vereinbarung der Anfangsrenovierung durch Mieter im preisgebundenen Wohnraum, Vereinbarung einer einmaligen Leistung mit Rücksicht auf die Überlassung der Wohnung
Schlagworte
Vereinbarung der Anfangsrenovierung durch Mieter im preisgebundenen Wohnraum, Vereinbarung einer einmaligen Leistung mit Rücksicht auf die Überlassung der Wohnung
Leitsatz
Im preisgebundenen Wohnraum ist eine Vereinbarung über die Übernahme anfänglicher Dekorationsarbeiten durch den Mieter bei fortwirkender Verpflichtung des Vermieters zur Ausführung von Schönheitsreparaturen im laufenden Mietverhältnis wirksam und stellt keine einmalige Leistung im Sinne des § 9 Abs. 1 WoBindG dar.
(Leitsatz der Redaktion)
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