Urteil Vereinbarter Umlegungsmaßstab für Betriebskosten nach Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen des Hauses gilt auch für Grundsteuer
Schlagworte
Vereinbarter Umlegungsmaßstab für Betriebskosten nach Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen des Hauses gilt auch für Grundsteuer
Leitsatz
Zur Anwendbarkeit einer Mietvertragsklausel, nach der für die Betriebskosten das Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen des Hauses als vereinbarter Umlegungsmaßstab gilt, auf eine zu entrichtende Grundsteuer.
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